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Überweiser

Wann eine Überweisung?

Ihre Patientin kam wegen einer ungewollten/ungeplanten Schwangerschaft zu Ihnen. Sie haben mit ihr über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs in unseren Kliniken gesprochen. Ihre Patientin kann direkt in unserer Klinik einen Termin vereinbaren. Eine Überweisung ist ebenfalls nicht erforderlich. Wenn Sie Ihrer Patientin eine Überweisung ausstellen möchten, können Sie ihr diese geben oder sie uns per email zusenden . Laden Sie das Empfehlungsschreiben herunter.

Welche Behandlung?

In unseren Kliniken können Frauen bis zur neunten Schwangerschaftswoche zwischen einem medikamentösen Abbruch (Abtreibungspille) oder einer Saugkürettage (Absaugung) wählen. Von der 9. bis zur 13. Woche ist die Behandlung immer eine Saugkürettage. Bei einer Schwangerschaft von 13 bis 22 Wochen, wird der Abbruch mittels eines operationellen Eingriffs durchgeführt. Auf dieser Website findet Ihre Patientin weiterführende Informationen über die angebotenen Behandlungen in unseren Kliniken.