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Datenschutz und Anonymität

Die Teams in unseren Kliniken unterliegen dem Berufsgeheimnis (Schweigepflicht). Das bedeutet, dass wir ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keine Informationen über Sie an Dritte weitergeben. Auch nicht an Ihre Eltern, Ihre Familie oder Ihren Partner. Eine Ausnahme bilden die direkt bei der Behandlung beteiligten Teammitglieder der Klinik. Diese sind selbstverständlich über Ihre Behandlung auf dem Laufenden.

Bitte informieren Sie unsere Rezeption, wenn ein Familienmitglied, Ihr Partner oder eine Freundin in unserer Klinik anrufen wird und informiert werden sollte (oder eben auch nicht informiert werden sollte).

„Ich wurde von allen Teammitgliedern der Klinik sehr angenehm beruhigt. Ich schätzte die Arbeitsweise und die Umgangsformen sehr. Dies hat mir eine schwierige Entscheidung um einiges erleichtert.“

Anonymität im Wartezimmer

Unsere Wartezimmer sind nur für unsere Patientinnen und deren Begleitpersonen zugänglich. Es ist nicht möglich, ohne von anderen gesehen zu werden in einem separaten Raum zu warten.

Aufzeichnung medizinischer Daten

In der Klinik erstellen wir ein Dossier mit Ihren administrativen und medizinischen Daten. Wir behandeln Ihre Daten mit größter Sorgfalt. Nur Teammitglieder, die bei Ihrer Behandlung oder der entsprechenden administrativen Bearbeitung beteiligt sind, dürfen Ihre Daten einsehen. Und auch das nur so lange, wie es für die Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendig ist. Weiter kann niemand Ihr Dossier einsehen.

Kopie Ihres Dossiers oder des Ultraschalls

Auf Wunsch können Sie Kopien von (Teilen) Ihres Dossiers erhalten. Sie können die Kopien gegen Vorlage Ihres Personalausweises werktags an der Rezeption abholen. Können oder möchten Sie nicht persönlich vorbeikommen? Dann können Sie auch schriftlich eine Kopie Ihres Dossiers anfordern. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage dann einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises hinzu.

Anonymität für die Krankenversicherung

Wenn Sie in den Niederlanden wohnhaft sind, werden die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch nicht von der Krankenkasse, sondern aus einem staatlichen Zuschuss vergütet. Es wird also nichts von Ihrer Selbstbeteiligung abgezogen. Die Behandlung wird auch nicht in der Kostenübersicht Ihrer Krankenkasse aufgeführt, denn Ihre Krankenkasse wird von uns nicht über die Behandlung benachrichtigt.