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Kosten Abtreibung

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (WLZ) versichert sind, ist die Abtreibung in der Abtreibungsklinik für Sie kostenlos. Wenn Sie legal in den Niederlanden wohnen, sind Sie meist auch automatisch WLZ-versichert.

Damit wir feststellen können, ob Sie WLZ-versichert sind, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Ihre Karte oder den Versicherungsschein Ihrer niederländischen Krankenkasse. Sie können Ihren Versicherungsschein auch digital (auf Ihrem Telefon) vorzeigen.
  • Ein gültiger Personalausweis.

Abtreibungskliniken in den Niederlanden erhalten einen Zuschuss vom Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport (VWS). Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch in einer Abtreibungsklinik werden nicht von Ihrer niederländischen Krankenkasse vergütet und fallen deshalb auch nicht unter Ihre Selbstbeteiligung. Sie erhalten also keine Abrechnung von Ihrer Krankenversicherung und die Abtreibung erscheint nicht in der Übersicht Ihrer Gesundheitskosten. Lassen Sie in einem Krankenhaus in Holland abtreiben? Dann wird die Abtreibung von Ihrer Krankenkasse erstattet.

Keine (niederländische) Krankenversicherung, aber dennoch WLZ-versichert

Haben Sie keine (niederländische) Krankenversicherung? Dann können Sie trotzdem WLZ-versichert sein. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie in den Niederlanden Steuern zahlen. Bringen Sie eines der folgenden Dokumente zu Ihrem ersten Termin in der Klinik mit:

  • Auszug aus dem niederländischen Melderegister (BRP) der Kommune, in der Sie gemeldet sind
  • Letzte Gehaltsabrechnung
  • Offizieller Mietvertrag (keine Untermiete)

Ausländische Studenten


Studieren Sie als Austauschstudent in den Niederlanden? Dann gehen die Behandlungskosten zu Ihren eigenen Lasten. Mit einer BSN-Nummer, einer GBA-Registrierung und/oder einer Studentenversicherung (AON) haben Sie keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch die WLZ.
Nur wenn Sie neben Ihrem Studium eine bezahlte Tätigkeit in den Niederlanden ausüben und hier Steuern zahlen, ist die Behandlung kostenlos. Bringen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihrer letzten Lohnabrechnung und/oder Ihres Arbeitsvertrags zu Ihrem Termin mit.

Illegal oder vorübergehend in den Niederlanden oder im Ausland wohnhaft

Haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung durch die WLZ oder leben Sie im Ausland? Dann müssen Sie die Kosten für die Abtreibung selbst tragen. Die maximalen Behandlungssätze wurden von der niederländischen Regierung festgelegt. Die Kosten müssen vor der Behandlung an der Rezeption bezahlt werden. Bitte rufen Sie uns an und erfragen Sie die aktuellen Tarife.