NL EN FR DE PL

Abschied nach einem Schwangerschaftsabbruch aufgrund medizinischer (fetaler) Anomalien

In der Kliniek Haarlem haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich von Ihrer Schwangerschaft zu verabschieden, wenn Sie sich aufgrund medizinischer (fetaler) Anomalien für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden:

  • Gemeinschaftskremierung ohne Verstreuung: Der Fötus verbleibt in der Klinik, wird sorgfältig aufbewahrt und später von einem spezialisierten Unternehmen gemeinschaftlich eingeäschert.
  • Gemeinschaftskremierung mit Verstreuung: Der Fötus verbleibt in der Klinik, wird sorgfältig aufbewahrt und später vom Krematorium Dela gemeinschaftlich eingeäschert. Die Asche wird anschließend auf dem Sterretjesveld des Friedhofs Akendam in Haarlem verstreut.
  • Einzelkremierung: Am Morgen nach dem Schwangerschaftsabbruch bringen Sie den Fötus in einem versiegelten Sarg zum Krematorium Dela in Haarlem. Die Einäscherung findet in der Regel noch am selben Tag statt. Sie können die Asche auf dem Sterretjesveld des Friedhofs Akendam in Haarlem verstreuen lassen oder sie abholen (dies ist ab einem Tag nach der Einäscherung möglich).

Wenn Sie in den Niederlanden leben, ist eine Einzelbestattung möglich: Der Fötus wird von einem Bestatter abgeholt, oder Sie bringen ihn selbst in einer versiegelten Urne zu einem Bestattungsinstitut. Sie können ihn auch mitnehmen und selbst an einem Ort Ihrer Wahl bestatten.

Abortion Care Europe organisiert die Gemeinschaftseinäscherung.

Sie können eine Einzeleinäscherung selbst beim Krematorium Dela in Haarlem und eine Einzelbestattung bei einem Bestatter organisieren. Für beides fallen Kosten an.

In der Kliniek Amsterdam bietet ausschließlich die Möglichkeit einer Gemeinschaftseinäscherung ohne Ascheverstreuung an.